Pflege – wer zahlt für die Eltern?

21.Juli 2008

Die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung war ein wichtiger Schritt, den Anforderungen einer älter werdenden Bevölkerung gerecht zu werden. Die überaus erfreuliche Entwicklung, dass das Lebensalter beständig im Durchschnitt steigt, hat allerdings auch Konsequenzen, die mit den bisherigen Instrumenten unzureichend zu bewältigen waren. Während noch in den fünfziger Jahren die Dauer des Rentenbezug nur wenige Jahre betrug und die noch intakte Großfamilie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmerte, ging die gesellschaftliche Entwicklung seit dieser Zeit einen Weg, der alle Lebensrisiken langsam aber sicher Individualisierte. An die Stelle der miteinander verwandten und verschwägerten Gruppe, die sich um ihre Angehörigen in allen Lebensphasen kümmerte, trat in immer stärkerem Maße der Staat, der für alle Wechselfälle des Lebens Lösungen bereit halten wollte und sollte. Die Rentenversicherung war der erste große Baustein, die Verantwortung für das Auskommen und Wohlergehen des einzelnen Bürger von der privaten auf die öffentliche Ebene zu verlagern. Die Folgen sind bekannt. Der Solidaritätsgedanke von Familienmitgliedern, sich gegenseitig zu helfen, verwandelte sich langsam aber sicher in eine Anspruchshaltung gegenüber der Gesellschaft, Probleme zur Lösung der Solidargemeinschaft zu überantworten. Da Gebrechlichkeit eine normale voraussehbare Alterserscheinung ist, die nunmehr auf Grund des höheren Durchschnittsalters immer häufiger anzutreffen ist, vergesellschaftet die Pflegeversicherung auch dieses Risiko und entlastet damit die Familie, die heute nur noch in Ausnahmefällen überhaupt in der Lage ist, ausreichend Zeit für einen hilfsbedürftigen Menschen aufzubringen. Allerdings ist Pflege teuer. Die Leistungen der Versicherung wurden zwar kürzlich erhöht, dennoch genügt dieser Betrag selbst mit einer höheren eigenen Rente der Eltern selten, um zum Beispiel ein Pflegeheim zu finanzieren. Wer nunmehr der Meinung war, dass die Pflegeversicherung die Angehörigen auch grundsätzlich aus der finanziellen Pflicht nehmen würde, sich um die Eltern zu kümmern, irrt. Es besteht nach wie vor gegenüber den eigenen Eltern eine Unterhaltspflicht, sofern sie aus eigener finanzieller Kraft ihre Pflege nicht bezahlen können. Allerdings gibt es Einschränkungen, bis zu welchem Grad Kinder in die Pflicht genommen werden können. So muss ihnen auf jeden Fall noch ausreichend Spielraum für eigene Belange bleiben, wozu auch Beiträge zu einer eigenen angemessenen Altersvorsorge gehört.

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