Rente auf Kredit
14.Mai 2008
Eine fremdfinanzierte Rente oder Lebensversicherung erscheint zuerst ein höchst exotisches Produkt zu sein; dennoch wurden solche Verträge bislang in großer Zahl angeboten. Was zuerst wie ein bequemer Weg aussieht, ohne eigenes Kapital einzusetzen eine Altersvorsorge aufzubauen, birgt allerdings große Risiken und ist für den auf Sicherheit bedachten Anleger im Ergebnis nicht empfehlenswert.Das ganze funktioniert so: ein Kredit über eine bestimmte Laufzeit, in der Regel zehn bis fünfzehn Jahre, wird in eine Versicherung einbezahlt, egal ob Lebens,- oder Rentenversicherung. Durch die Kapitalausstattung dieses Vertrages kann die Auszahlung sofort anfangen. Damit werden die Zinsen des aufgenommenen Darlehns bezahlt. Am Ende der Kreditlaufzeit wird erfolgt die Tilgung auf einen Schlag. Reizvoll dabei aus steuerlicher Sicht: die Zinsbelastung kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Beworben werden diese Modelle mit der Besonderheit einer so hohen Rendite, dass ein Überschuss zur Tilgung übrig bleibt.
Leider sieht die Realität anders aus. Die versprochene Rendite bleibt bei allen angebotenen Modellen hinter den Vesprechungen der Anbieter zurück und erzeugt eben keinen Überschuss, der später zur Tilgung verwendet werden könnte. Folge ist eine hohe finanzielle Belastung der Kunden, die aus eigenen Mitteln für Zinsen und Tilgung zuschiessen müssen. Hier ist also grösste Vorsicht geboten! Ausschliesslich Anleger mit ausreichend Rücklagen, die nicht zwingend auf die Rendite eines solchen Vertrages angewiesen sind, sollten sich auf dieses Risiko einlassen. Wer zusätzlich zu seiner sicheren Altersvorsorge ein wenig spekulieren will, kann sich an einem solchen Modell versuchen. Alle anderen: Finger weg! Ansonsten droht am Ende gar der Verlust anderer Vorsorgeinvestments, die mangels anderem Kapital für Zins und Tilgung aufgelöst werden müssen. Das führt die private Altersvorsorge ad adsurdum.
Wer ohne die Risiken richtig einzuschätzen einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, kann sich gegebenenfalls auf das Haustürwiderrufsgesetz berufen um sich aus dieser Verpflichtung wieder zu befreien. Anwaltlicher Rat sollte auf jeden Fall eingeholt werden, da die Vereinbarungen umfangreich und kompliziert sind.
Artikel gespeichert unter: Altersvorsorge
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