Rente für den 400-Euro-Job
06.Juni 2008
Vielen Minijobbern ist gar nicht bekannt, dass sie auch mit dieser Beschäftigungsform Rentenansprüche erwerben können. Seit der Gesetzgeber die geringfügige Beschäftigung aufgewertet hat und nunmehr auch ein pauschaler Krankenversicherungsbeitrag für eine minimale Absicherung des Arbeitsnehmers sorgt, besteht auch die Möglichkeit volle Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen.Angesichts der weiten Verbreitung dieses Beschäftigungsmodells ein wichtiger Beitrag zur Altervorsorge von Millionen, zumindest theoretisch. Beinahe sieben Millionen Menschen üben eine solche Teilzeitbeschäftigung mittlerweile aus, Tendenz steigend. Das Modell ist besonders für den Arbeitgeber attraktiv. Verdient sein Angestellter nicht mehr als 400 Euro im Monat spart er sich den grössten Teil der teuren Sozialversicherungsbeiträge, also den so genannten Arbeitgeberanteil bei der Entlohnung. Lediglich ein Ausschlag von zwanzig Prozent auf die Vergütung wird für Kranken,- und Pflegeversicherung und ein Teilbetrag für die Rente fällig – also ein äusserst günstiges Angebot für Unternehmen mit entsprechendem Bedarf. Dabei sind es nicht nur die typischen Aushilfstätigkeiten, die inzwischen auf diese Weise verrichtet werden. Angesichts des härteren Wettbewerbs unter den Arbeitnehmern um die knappen Arbeitsplätze, werden zunehmend auch qualifizierte Stelle mit 400-Euro-Jobbern besetzt.
Ein Grund mehr für alle Betroffenen, wenigstens die vorhandenen Möglichkeiten gänzlich auszuschöpfen. Zwar nimmt bis jetzt nach vor nur eine kleine Minderheit der geringfügig Beschäftigten die Chance wahr, den vollen Rentenbeitrag abzuführen, jedoch gibt es starke Zuwächse. Während der Arbeitgeber standardmässig einen Beitrag von fünfzehn Prozent an die Rentenversicherung abführt, kann der Beschäftigte auf Antrag diesen Beitrag auf den vollen Satz von neunzehn Prozent aufstocken. Vorteil ist nicht nur ein entsprechend höherer Altersrentenanspruch aus dieser Tätigkeit, sondern es entsteht auch ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Nicht zuletzt geht auch damit die Berechtigung auf Riester-Ansprüche einher.
Die zusätzlichen Kosten für diese Vorteile betragen bei voller Ausschöpfung der Verdienstspanne knapp zwanzig Euro im Monat. Zuständig für die Abwicklung ist der Arbeitgeber.
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