Rente mit 400-Euro-Job
16.Oktober 2008
Auch für Minijobber gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge zu zahlen und sich so eine minimale Alterssicherung zu schaffen. Obendrauf gibt es alle Leistungen, die die Rentenversicherung ihren Mitgliedern zu bieten hat.Es gibt inzwischen ein ganzes Heer von Arbeitnehmern, die ohne nennenswerte soziale Absicherung auf 400-Euro-Basis arbeiten. Beinahe sieben Millionen sind es mittlerweile, die in dieser Beschäftigungsform arbeiten. An der Masse und besonders an der rapiden Zunahme der letzten Jahre lässt sich ablesen, dass wir hier eine wesentliche Erklärung für die sinkende Arbeitslosigkeit vor uns haben. Die wurde nämlich gerade nicht dadurch geringer, weil Millionen wieder einen regulären Job haben, sondern weil sie aus der Statistik fallen, sobald sie auch nur eine geringfügige Beschäftigung annehmen. Der größte Teil der Jobber arbeitet in Unternehmen, ein kleiner Teil in privaten Haushalten. Gerade im letzteren Bereich nahm die Zahl der Beschäftigten im vergangen Jahr besonders stark zu.
Bis jetzt nutzt aber nur ein sehr kleiner Teil die Möglichkeit, auch in die Rentenversicherung einzuzahlen. Es sind noch nicht einmal dreihundert Tausend der Betroffenen, die davon Gebrauch machen. Die volle Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung kann man dann erwerben, wenn man auch den vollen Beitrag von derzeit knapp zwanzig Prozent zahlt. Fünfzehn Prozent muss der Arbeitgeber ohnehin abführen. Entscheidet man sich freiwillig zur Aufstockung, erhält man später nicht nur mehr Rente, sondern hat auch das Recht Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Ebenso erhält man im Fall der Fälle eine Erwerbsminderungsrente und auch Zuschüsse zur Riester – Rente.
Die Kosten für die Aufstockung betragen nur etwas mehr als neunzehn Euro im Monat, sofern man volle vierhundert Euro verdient. Der Arbeitgeber kann sich dagegen übrigens nicht wehren, sondern muss dem Wunsch des Arbeitnehmers zustimmen. Voraussetzung ist eine Mitteilung an den Arbeitgeber, der dann von sich aus alles nötige veranlassen muss.
Artikel gespeichert unter: Altersvorsorge
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