Rente richtig berechnen

06.September 2008

Die gesetzliche Rentenversicherung folgt einem einfachen Prinzip, ist aber im Detail äußerst kompliziert. Die seit einiger Zeit regelmäßig versandte Renteninformation bringt zwar etwas mehr Klarheit über die eigene Altersvorsorge, aber wie man selbst seine Rente berechnet um den individuellen Verlauf zu ermitteln, ist nicht ganz so einfach und diesem Bescheid nicht zu entnehmen. Nur wer über seine eigenen Ansprüche genau informiert ist, kann auch richtig für das Alter vorsorgen und die Rentenlücke gezielt und sicher schließen.Die Basis für die Rentenberechnung sind die so genannten Entgeltpunkte. Nur wer davon genug im Laufe seines Arbeitslebens ansammelt hat später auch eine angemessene Versorgung. Die Entgeltpunkte sind ein flexibles Instrument, die die ständigen Veränderungen der Einkommenssituation insgesamt abbilden und auf die Rentenansprüche übertragen. Basis für einen Punkt ist das aktuelle statistische Durchschnittseinkommen, das im Augenblick bei etwa dreißig Tausend Euro liegt. Wer dieses Einkommen erzielt, der erhält pro Jahr genau einen Entgeltpunkt. Wer weniger oder mehr verdient, dem wird ein entsprechender prozentualer Ab,- oder Aufschlag berechnet. Ein Punkt entspricht wiederum einer bestimmten Summe späterer Rentenzahlung, im Augenblick etwas über sechsundzwanzig Euro. Diese Summe wird bei gelegentlichen Rentenanpassungen erhöht, so zuletzt um einen Prozentpunkt in diesem Jahr. Wer also vierzig Berufsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und jedes Jahr einen Entgeltpunkt erwerben konnte, erhält also später das vierzigfache dieses Betrages als Rente ausgezahlt. Die volle Summe gibt es aber nur dann, wenn man auch das gesetzliche Rentenalter erreicht hat. Geht man vorzeitig in den Ruhestand, muss man erhebliche Abschläge hinnehmen. Auch ist zu beachten, dass Renten die über dem jährlichen Freibetrag liegen, versteuert werden müssen.

Eine so gleichförmigen Verlauf wird jedoch kein Versicherter vorzuweisen haben. Es wird Zeiten geben, in denen man, zum Beispiel in der Lehre, wenig verdient und Zeiten in denen man kürzer oder länger arbeitslos ist. Auch während eines Studiums hat man in der Regel kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Dennoch werden bestimmte Zeiten für die spätere Rentenzahlung berücksichtigt. Für die Auszeit zwecks Kindererziehung bekommen Frauen beispielsweise pro Jahr einen Punkt gutgeschrieben, auch wenn sie kein Einkommen in dieser Zeit haben. Andere Fehlzeiten können nicht ohne weiteres für die spätere Rente kalkuliert werden, da sie erst auf Grundlage der im gesamten Leben erworbenen Entgeltpunkte berechnet werden können, also erst zum Zeitpunkt des Rentenantrags. Auch Rentenerhöhungen lassen sich nicht prognostizieren. So bleibt eine genaue Berechnung der Versorgungslücke ein schwieriges Unterfangen. Letztlich muss man schätzen und besser etwas zu viel als zu wenig für die private Altersvorsorge tun.

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