Renten – Basics

21.Oktober 2008

Altersvorsorge wird ein immer wichtigeres Thema. Grund genug, sich mit ausreichendem Basiswissen zu alle drei Säulen der Altersvorsorge auszustatten. Die wichtigste dieser Säulen ist die gesetzliche Rentenversicherung. Ihre Grundlage sind die Beitragszeiten. Das sind die Zeiten, während derer man eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat und in Folge dessen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen musste.Dieser Beitrag bildet die Basis des gesamten Rentenversicherungssystems. Mit ihm erwirbt man Ansprüche auf eine spätere Rente. Mit dem Beitrag kauft man quasi Ansprüche für das Rentenalter. Neben dem Beitrag sind auch die Beitragszeiten ein wichtiger Punkt. Auch sie spielen eine Rolle, ob und wann man einen Rentenanspruch geltend machen kann. Diese so genannten Beitragszeiten werden grundsätzlich auf Wartezeiten angerechnet. Wartezeiten sind solche Zeiten, die abgewartet werden müssen, bevor überhaupt eine Anspruch auf eine spätere Renten entstehen kann. Nur wer ausreichend lange eingezahlt beziehungsweise bei beitragsfreien Zeiten gewartet hat, erwirbt Punkte für eine spätere Auszahlung.

Grundsätzlich kann jedermann auch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Alle Leistungsansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung kann man jedoch nur dann erwerben, wenn man so genannte Pflichtbeiträge leistet. Das gleiche gilt für Wartezeiten, die, sofern keine ausreichenden Pflichtbeiträge gezahlt wurden, ebenfalls bestimmte Leistungen ausschließen. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf eine Erwerbsminderungsrente oder die Fortzahlung der Rentenbeiträge im Falle in Zeiten von Arbeitslosigkeit.

Wie hoch die spätere Renten einmal sein wird, hängt entscheidend von der Höhe des Einkommens ab, aus dem man die Rentenbeiträge gezahlt hat. Jeder zahlt den prozentual gleichen Anteil von derzeit knapp zwanzig Prozent des Bruttolohns in die Rentenkasse ein. Ab einem Verdienst von fünftausenddreihundert Euro und mehr wird jedoch eine Pauschalbeitrag erhoben, der nicht mehr dynamisch ist. Von den Beiträgen, die bei der Rentenkasse eingezahlt werden, trägt der Arbeitnehmer selbst nur die Hälfte. Die andere Hälfte leistet das beschäftigende Unternehmen. Verdient man nicht mehr als vierhundert Euro, ist der Arbeitnehmer von seinem Beitrag frei gestellt. Es besteht jedoch für Minijobber die Möglichkeit, mehr als nur die Pauschale für die Alterssicherung einzuzahlen, die der Arbeitgeber leistet. Wer freiwillig aufstockt, kommt auch in den Genuss aller Leistungen der Rentenversicherung.

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