Rentenkasse zahlt Entzug
21.August 2008
Das moderne Leben bedeutet in der Praxis für viele Millionen ständige Existenzangst, hohe berufliche Anforderungen, Stress und Hektik nicht nur während der Arbeit, sondern auch in der so genannten Freizeit. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen dazu übergehen, dieser Dauerbelastung wenigstens zeitweise auszuweichen oder sie zumindest für eine Weile vergessen zu machen. Wer aus seiner Lebenssituation nicht ausbrechen kann oder will, für den ist der Griff zu Psychopharmaka, Alkohol oder sonstigen stimmungsaufhellenden Mitteln oft der einzige Weg, der Belastung weiter Stand zu halten. Das kann funktionieren, wenn man mit diesen Mitteln richtig umgeht, dass heißt, die Grenze kennt, aber der es gefährlich wird für die Gesundheit. Bekanntlich macht ja die Dosis das Gift, eine Erkenntnis, die schon viele Jahrhunderte alt ist. Dies gelingt jedoch nicht jedem und der Weg in eine Abhängigkeit ist vorgezeichnet. Spätestens dann, wenn das soziale Leben im weitesten Sinne durch den Konsum von Alkohol oder sonstigem beeinträchtigt wird, sollte man sich daher nach Hilfe umsehen, wenn man es selbst nicht mehr in den Griff bekommt. Dabei hilft zuerst der Arzt. Eine ambulante Behandlung ist jedoch bei einer ernsthaften Abhängigkeit oft nicht ausreichend, um wieder in ein normales Leben zurück zu finden. Eine Therapie in einer spezialisierten Klinik ist ein erfolgversprechender Weg, um das Problem dauerhaft in den Griff zu bekommen. Das kostet natürlich, eine solche Behandlung ist nicht billig.Hier bietet die gesetzliche Rentenversicherung konkrete finanzielle Hilfe an, indem sie die Kosten für eine solche Therapie übernimmt. Inbegriffen sind sämtliche Aufwendungen, die damit zusammenhängen, inklusive der Fahrtkosten. Der einzige eigene Beitrag ist eine tägliche Zuzahlung, die jedoch nicht mehr als zehn Euro beträgt, außer man hat in dem Jahr, in dem man diese Therapie in Anspruch nimmt, bereits andere Maßnahmen durchlaufen. Dann wird diese Zeit, in der man ebenfalls bereits Zuzahlungen geleistet hat, in die Gesamtlaufzeit der Behandlung eingerechnet, so dass man ab dem zweiundvierzigsten Tag von weiteren Zuzahlungen befreit ist, da dann die Rentenversicherung grundsätzlich alles trägt. Härtefallregelungen können ebenfalls zur Folge haben, von den Zahlungen befreit oder nur mit einem geringeren Betrag belastet zu werden.
Beantragen kann eine solche Entzugsbehandlung jeder Rentenversicherte, sofern er bereits seit mindestens sechs Jahren versichert ist und die beiden vorangegangenen Jahre auch Beiträge gezahlt hat.
Artikel gespeichert unter: Allgemein
Ihr Kommentar
Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
Trackback diesen Artikel | Kommentare als RSS Feed abonnieren