Rentenvorsorge für Auszubildende

31.August 2008

Schon als Auszubildender lohnt es sich, für das noch so ferne Alter vorzusorgen. Und es lohnt nicht nur für den Berufsstarter, sondern auch für seine Erziehungsberechtigten.Wer seine Lehrstelle antritt, hat erst einmal einige bürokratische Hürden zu nehmen. Zuerst einmal muss sich der Azubi beim Einwohnermeldeamt seine erste Lohnsteuerkarte beschaffen. Zwar wird bei einem Einkommen in Höhe einer Ausbildungsvergütung selten Steuer fällig, aber trotzdem ist dies unvermeidlich. Ohne Konto geht heute gar nichts mehr. Wer noch kein Girokonto hat, muss spätestens jetzt eines eröffnen, damit der Lohn auch ausgezahlt werden kann. Da man als Auszubildender seine Krankenkasse selbst wählen kann, muss auch hier eine Entscheidung getroffen werden. Soweit das Pflichtprogramm, man kann aber auch noch weiter gehen und etwas für die finanzielle Absicherung tun.

Sofern der Ausbildungsbetrieb eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, ist der Azubi gut beraten, diesen Vorteil wahrzunehmen. Das Sparen über dieses Instrument wird über die so genannte Entgeltumwandlung abgewickelt. Das bedeutet, dass man auf eine Teil des Gehalts verzichtet, das direkt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Da es hier um Vorsorge geht, fallen keine Sozialabgaben an, was dieses Instrument attraktiv macht. Auch bei einem geringen Einkommen macht sich dies schon deutlich bemerkbar. Erhält der Azubi zum Beispiel achthundert Euro Ausbildungsvergütung, muss er davon schon etwa zwanzig Prozent an die Sozialversicherungen abführen, also konkret etwa einhundertsechzig Euro, zuzüglich eines Aufschlages für die Krankenversicherung, den der Arbeitnehmer alleine bezahlen muss. Zahlt der Azubi aber einhundert Euro in die betriebliche Altersvorsorge und verzichtet auf die Auszahlung dieses Betrages, spart er über zwanzig Euro Sozialabgaben und hat nur einen Einkommensverlust von knapp achtzig Euro, wofür aber einhundert Euro in die Altersvorsorge gehen.

Als angenehmer Nebeneffekt kann man so auch die Kindergeldzahlung retten, indem das eigenen Einkommen des Azubis unter die Fördergrenze gedrückt wird. Ein Nachteil ist bei allen Vorteilen aber zu beachten, dass nämlich der potentielle Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die Entgeltumwandlung sinkt, da nur das ausgezahlte Nettogehalt zur Berechnung herangezogen wird.

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