Riestern für Arme

16.September 2008

Nach der Reform der Sozialsysteme kann es heute jedermann sehr schnell passieren, als Harz IV – Empfänger aufzuwachen. Schon nach einem Jahr Arbeitslosigkeit droht unvermeidlich ein Leben mit der Grundsicherung. Das man davon keine großen Sprünge machen kann, ist jedermann bekannt. Die dreihundertfünfzig Euro reichen bei ständig steigenden Preisen knapp zum Überleben, vorausgesetzt, es kommen keine unerwarteten Ausgaben auf einen zu. Wie man in einer solchen Situation noch Altersvorsorge betreiben soll, ist in der Tat ein großes Problem, obwohl es gerade dann besonders wichtig wäre. Jedes Jahr, das man mit Bezieher von Arbeitslosengeld II verbringt, senkt den künftigen Rentenanspruch unvermeidlich. Grund ist die Methode der Berechnung der späteren Rentenhöhe. Nur wer in einem Jahr das jeweilige Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer erreicht, erhält einen vollen Punkt bei der gesetzlichen Rentenversicherung gut geschrieben. Liegt man darunter, werden entsprechende Prozente abgezogen. Das Arbeitsamt überweist jedoch nur den Mindestbetrag in die Rentenversicherung, der etwa einem Drittel von dem entspricht, was der Durchschnittsverdiener einzahlen würde. In Folge dessen sinkt ein bereits vorhandener Rentenanspruch im Laufe der Jahre, wenn nur noch unterdurchschnittliche Beiträge geleistet werden. Ist ein Ende der Arbeitslosigkeit nicht abzusehen, ist also eine Zusatzvorsorge dringend anzuraten, um den entstehenden Verlust wenigsten teilweise auszugleichen. Das geht auch als Harz IV – Empfänger, sofern man das Glück hat, zur Unterstützung etwas hinzu zu verdienen.Die Beiträge für eine Riester – Vertrag können nämlich von dem Zusatzverdienst insofern abgezogen werden, dass sie nicht auf die Unterstützung angerechnet werden. Im Idealfall zahlt also die Behörde für die private Altersvorsorge. Das lohnt jedoch nur bei einem Zusatzverdienst, der höher als vierhundert Euro ist. Andernfalls ändert sich auch nach Abzug des Mindestbeitrages nichts am Leistungsanspruch. Dieser so genannte Eigenanteil beträgt hier maximal zweitausendeinhundert Euro pro Jahr; wenigstens sechzig Euro pro Jahr müssen aber auf jeden Fall eingezahlt werden. Damit das ganze funktioniert, ist ein Hinzuverdienst von fünfhundertdreißig Euro erforderlich.

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