Riestern von zu Hause
20.Mai 2008
Meist ist der Anlass eine Familiengründung der dazu führt, dass einer der Ehepartner sich zumindest für einige Jahre als Hausfrau,- oder Mann betätigt und keiner Erwerbsarbeit nachgeht. Obwohl der Gesetzgeber Familien durch Elterngeld und andere Leistungen fördert und auch die persönliche Kinderbetreuung durch Einführung des Elternjahres begünstigt, erleidet der Daheimbleibende Verluste bei seinem Rentenanspruch.
Als besonders tückisch erweist sich dabei die Berechnung späteren Rentenhöhe für Berechtigte, die zeitweise aus dem Beruf aussteigen oder eine geringer bezahlte Teilzeitstellung annehmen. Da die spätere Rente über den gesamten Zeitraum der Beitragszahlungen ermittelt wird, ist es keineswegs so, dass bereits erworbene Ansprüche unverändert bleiben und sich lediglich nicht weiter erhöhen. Durch Mittlung der Beitragsleistungen haben beitragslose Zeiten zur Folge, dass sich die bestehenden Ansprüche sogar verringern. Daher ist es ratsam, diese stetig wachsende Versorgungslücke rasch zu schließen. Dies gilt besonders, wenn der Wiedereinstieg in den Beruf ungewiss ist, etwa weil man den Job gekündigt hat oder aus anderen Gründen keinen Mutterschaftsurlaub oder vergleichbares in Anspruch nehmen konnte.
Eine Möglichkeit zum Ausgleich des entstehenden Verlustes ist ein Modell der Riester-Rente, das auch Hausfrauen, – bzw. Männer nutzen können. Interessant dabei ist, dass der Betroffenen keinen eigenen Beitrag zahlen muss; mangels eigenem Einkommen wäre dies in der Regel auch kaum möglich.
Einzige Voraussetzung ist ein Riester-Vertrag des weiter erwerbstätigen Ehepartners. Ist ein solcher vorhanden, kann ein Zulagenvertrag dazu abgeschlossen werden. In diesen wird der staatlich gewährte Zuschuss zur Riester-Rente für den verbliebenen Ehepartner eingezahlt, sowie die Zulagen für die Kinder. Ansonsten muss kein eigener Beitrag geleistet werden, außer während der offiziellen Elternzeit, in der ein reduzierter Mindestbeitrag fällig wird; da in diesem Zeitraum jedoch Elterngeld gewährt wird, bleibt dies eine zumutbare Belastung.
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