Rürup – Rente in jeder Hinsicht ein Flop
22.August 2008
Die Renditeaussichten der Rürup – Rente sind, wie wir bereits berichteten, nicht nur bescheiden, sondern geradezu katastrophal, wenn man nicht gerade ein biblisches Alter erreicht. Was als Grundversorgung der Selbstständigen für das Alter gedacht war, entpuppt sich immer mehr zu einer Geldvernichtungsstrategie. Trotz Steuervorteilen durch hohe Freibeträge rechnet sich diese Geldanlagen bestenfalls bei Anbietern, die eine sehr hohe Performance aufweisen. Aber selbst dann ist man besser beraten, sein Geld dort lieber ohne Rürup – Mantel zu investieren, wenn man wirklich dabei verdienen will. Nachdem das Renditeversprechen nunmehr entzaubert ist, bliebe als letzter Vorteil von Rürup, der gerade für Unternehmer von großem Interesse wäre, dass man die Spareinlagen nicht pfänden kann. Das macht es gerade der Personengruppe, die damit rechnen muss, einmal in Konkurs zu gehen, sehr verlockend einen solchen Vertrag trotzdem abzuschließen. Dieses Verkaufsargument dürfte wesentlich zur bisherigen Verbreitung der Vertragsform beigetragen haben.Wie es nach einer genaueren Betrachtung von zwei Experten aber aussieht, ist selbst dieser Vorteil keiner, da es ihn wohl nicht gibt.
Noch bevor Rürup geboren wurde, gab es Gerichtsentscheide, die den Pfändungsschutz für Altersersparnisse in Versicherungsverträgen von Selbstständigen und Freiberuflern als pfändbar angesehen haben. Nach Einführung von Rürup hat sich an der Auffassung der Gerichte allerdings nichts geändert. Selbst der Bundesgerichtshof hat letztes Jahr diese Auffassung bestätigt. Die Begründung dafür lautet, das die private Rente kein Arbeitseinkommen sei und deshalb nicht unter die Ausnahmen im Pfandrecht falle.
Da selbst das Finanzministerium zu diesem grundlegenden Irrtum, Rürup sei nicht pfändbar, wesentlich beigetragen hat, ist die jetzige Erkenntnis ganz besonders ärgerlich. Dort hat man zur Einführung vergessen, absichtlich oder unabsichtlich, deutlich zu machen, dass der Pfändungsschutz nur gilt, solange die Rente nicht gezahlt wird. Danach kann auch Rürup, so wie jede Altersrente, durchaus dem Gerichtsvollzieher zum Opfer fallen; so sieht es die Zivilprozessordnung vor. Ein bisschen was darf man zwar sparen, worauf dann tatsächlich niemand zugreifen darf. Dafür hat man gewisse Freibeträge geschaffen, die wenigstens eine Rente auf Sozialhilfeniveau schützen. Im Ergebnis sind es jedoch nur etwas einhundert Euro, die auch während der Auszahlungsphase unter bestimmten Bedingungen dem Rentner verbleiben, also nicht einmal genug, um damit unter einer Brücke überleben zu können, geschweige denn, auf andere Art und Weise. Aber ist man da erst mal gelandet, hat man unzweifelhaft Anspruch auf Sozialhilfe.
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