Schröpft der Fiskus nachträglich die Rentner?
26.August 2008
Die immer umfassendere Aufweichung des Datenschutzes macht es möglich: das Finanzamt verfolgt nicht nur Lichtensteiner Steuersünder, sondern erhält, diesmal ganz kostenlos, die Daten von Millionen Rentner direkt von der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Vorgang findet das erste Mal statt, leider wohl nicht das letzte Mal. Das Finanzamt kann nun mit Leichtigkeit ermitteln, ob und in welchem Umfang die Betroffenen dem Staat noch Geld schulden. Fest steht aber schon jetzt, dass einem nicht unerheblicher Anteil von geschätzten zwei Millionen Rentnern Nachzahlungen ins Haus stehen.Der Bescheid wird für die meisten völlig unerwartet kommen, da die Mehrheit wohl davon ausgeht, dass ihre Altersbezüge steuerfrei sind. Dies ist auch nach wie vor zutreffend, jedenfalls soweit es die gesetzliche Rente angeht. Solange die Beiträge für die aktuell bezogene Rente versteuert wurden, wie das bis zum Beginn der Rentenreform bei jedem Arbeitnehmer der Fall war, drohen nur dann Nachzahlungen, wenn die Rente so hoch ist, dass sie den Freibetrag übersteigt. Was jedoch schon immer steuerpflichtig war, sind alle anderen Einkünfte, auch wenn man sie im Rentenalter bezieht. Wer also Mieteinnahmen oder Zinseinkünfte hat, dem drohen je nach Höhe ebenfalls Nachzahlungen.
Wer in 2005 das erste Mal Rente bezogen hat, muss davon die Hälfte versteuern. Im Zuge der Rentenreform steigt der zu versteuernde Anteil jährlich um zwei Prozent, also aktuell wären sechsundfünfzig Prozent der Bezüge steuerpflichtig. Um zu ermitteln, ob man noch innerhalb des Freibetrages von siebentausendsechshundert Euro liegt, multipliziert man also den steuerpflichtigen Anteil mal zwölf und addiert alle anderen Einkünfte hinzu, also etwa Mieteinnahmen, sofern man welche erhält. Abziehen darf man natürlich wie jeder Steuerpflichtige Aufwendungen. Dazu gehören Beiträge zur Krankenkasse genauso wie Kosten für eine Haushaltshilfe. Liegt man dann noch über dem Freibetrag, wird man eine Nachzahlung erwarten müssen, sofern man keinen Steuerberater kennt, der noch einige Tricks auf Lager hat. Ehepaare haben übrigens den doppelten Freibetrag, es sind also tatsächlich nur ein kleiner Anteil der Rentner von dieser Angelegenheit betroffen.
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