Teile und arbeite!

25.August 2008

Es gibt verschiedenen Gründe, warum man sich auch im Rentenaltern nicht vollständig aus dem Erwerbsleben zurückziehen will. Einmal der naheliegende Grund, mit einem Job neben der Rente die Altersbezüge aufzubessern. Aber viele, die dies vielleicht gar nicht nötig hätten, möchten ungern von heute auf morgen auf die sozialen Kontakte verzichten, die das Berufsleben mit sich bringt, und langsam in den Ruhestand übergehen, so dass auch genug Zeit bleibt, sich an die viele freie Zeit zu gewöhnen und sich neue Kontakte und Beschäftigung zu suchen. Wer seine Arbeit liebt, hat umso mehr Grund sie nicht einfach bleiben zu lassen. Je nach Position, die man beruflich eingenommen hat, kann auch die gründliche Einarbeitung eines Nachfolgers die Motivation sein, noch eine Weile weiter zu machen.Dabei taucht besonders dann ein Problem auf, wenn man schon vor dem offiziellen Rentenalter in den Ruhestand gegangen ist, aber trotzdem noch eine Tätigkeit ausübt. Bezieht man die Rente, die einem  bei vorzeitigem Ausscheiden zusteht, in vollem Umfang, sind die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, die bestenfalls einen Minijob nebenher erlauben, wenn man seine Rentenansprüche nicht verlieren will.

Zur Lösung dieses Problem hat der Gesetzgeber die so genannte Teilrente geschaffen, die mit Anhebung des Rentenalters auf erst einmal siebenundsechzig in Zukunft eine größere Rolle spielen wird, da ein vorzeitiger Ruhestand mit Sicherheit von einer größeren Anzahl von Personen angestrebt werden wird. Bis jetzt sind es nur wenige, die diese Modell nutzten. Die Idee dabei ist, auf einen Teil der Rentenansprüche zu verzichten, um eine höhere Summe dazu verdienen zu können. Auf diese Weise ist es möglich, bei einem Durchschnittsverdienst und entsprechendem Rentenanspruch bei Verzicht auf die Hälfte der Bezüge über vierzehnhundert Euro zusätzlich durch Erwerbsarbeit zu verdienen, ohne das man Kürzungen in Kauf nehmen muss. Wer auf zwei Drittel der Rente verzichtet, darf sogar beinahe neunzehnhundert Euro einnehmen. Diese Grenze lässt sich sogar noch erweitern, da man zweimal pro Jahr die zweifache Summe verdienen darf, sofern dies nicht in zwei aufeinander folgenden Monaten geschieht.

Wie viel man hinzu verdienen darf, steht übrigens im Rentenbescheid. Anhand dieser Information kann man dann immer noch entscheiden, ob man sich mit einer Teilrente bescheiden will.

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