Verstößt die Riester – Rente gegen Europarecht?

17.Juni 2008

Die Riester – Rente ist in nicht nur wegen ihrer Anrechenbarkeit auf die Grundsicherung in Kritik geraten. Nach Auffassung des juristischen Dienstes des Bundestages und der Europäischen Union verstossen verschiedene Regelungen darin gegen europäisches Recht.Eine böse Überrraschung wird nämlich erleben, wer sich als Rentner entschliesst seinen Ruhestand nicht im verregneten Deutschland sondern im sonnigen Süden oder anderswo im Ausland zu verleben. Die für die Altersvorsorge gewiss fest eingeplanten Riester – Bezüge sind dann nämlich unwiderbringlich weg. Die erhält nämlich nur derjenige, der im Land bleibt und hier auch seine Steuern zahlt. Wer sich dagegen dauerhaft im Ausland niederlässt fällt unter die dortigen Steuergesetze und dem deutschen Fiskus entgehen diese Einnahmen. Um zu verhindern, dass die Riester – Sparer zwar während ihres Berufslebens die steuerfreien Beiträge einzahlen und die staatlichen Zuschüsse kassieren,  dann aber während der Bezugsdauer, in der auf die Riester – Rente Steuer zu zahlen sind, sich dieser Pflicht entziehen, hat der Gesetzgeber diesen Passus ins die Riester – Regeln geschrieben. Das halten nicht nur die Juristen der Bundesregierung für rechtswidrig, sondern auch die europäische Kommission, die dagegen klagen will. So sieht sie dadurch das Recht auf freie Wohnortwahl unzulässig eingeschränkt und die Riester – Rentner im Vergleich mit den Beziehern anderer Altersbezüge ungerechtfertigt benachteiligt. Etliche deutsche Unis sehen das an ihren juristischen Fakuläten wohl genauso. Dort muss das Riester – Gesetz als Beispiel für einen klassischen Verstoss gegen europäisches Recht herhalten.

So ist von den Vorzügen Riester – Rente ausgeschlossen, wer zum Beispiel hier seine Brötchen verdient, aber über der Grenze in einem Nachbarland lebt. Wer sich als Rentner entschliesst Deutschland zu verlassen, verliert nicht nur seine Ansprüche, sondern muss auch noch die gewährten staatlichen Zuschüsse wieder zurück zahlen. Davon sind besonders ausländische Arbeitnehmer betroffen, die im Ruhestand wieder in ihr Heimatland zurück ziehen. Angesichts dieser gravierenden Einschränkungen ist die Zweckmässigkeit eines Riester – Vertrags wiederrum in Frage gestellt, jedenfalls bis zur gegebenenfalls gerichtlichen Klärung der Rechtmässigkeit dieses Gesetzes.

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