Viel Leistung von der Rentenversicherung
25.Mai 2009
Die staatliche Rentenversicherung hat zur Zeit ein Imageproblem. Viel bezweifeln inzwischen, ob sie mit die staatliche Altersrente sicher ist. Daran muss jedoch niemand zweifeln. Im Gegensatz zu kapitalgedeckten Altersvorsorgemodellen ist die Rentenversicherung auf Grund des Umlageverfahrens relativ krisensicher. Dies hat sie schon oft bewiesen und nicht zuletzt auch zwei Weltkriege beinahe unbeschadet überstanden.
Jedoch ist die Rentenversicherung nicht nur dazu da, eine Altersrente auzubezahlen. Die Leistungen reichen noch weiter, was ein weiteres Argument ist, auf die Rentenversicherung zu setzen anstatt auf private Anbieter, sofern man zum Beispiel als Selbstständiger dazu überhaupt die Wahl hat.
So bezahlt die Rentenversicherung nach einem Unfall oder nach einer schweren Krankheit Reha-Massnahmen, um die Wiedereingliederung ins Berufsleben zu ermöglichen oder zu erleichtern. Diese Leistung ist bereits mit den monatlichen Beiträgen zur Rentenversicherung abgedeckt und kostet keinen Cent extra. Reha-Massnahmen gibt es auch bei chronischen Erkrankungen. Das verhindert oft eine vorzeitige Verrentung und hilft, dass der Betroffene wieder voll am Leben teilnehmen kann.
Wer auf gesundheitlichen Gründen seinen alten Job nicht mehr ausüben kann, dem hilft die Rentenversicherung ebenfalls. Hier kommt gegebenenfalls eine Umschulung oder eine neue Ausbildung in Betracht. Dies gilt auch, wenn man auf wegen eines Unfalls nunmehr mit einer Behinderung leben muss.
Wer schließlich trotz dieser Massnahmen nicht mehr arbeiten kann, der erhält eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Vorraussetzung dazu ist, dass an wenigstens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, wovon in der vorausgegangenen Jahren davon wengisten drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet worden sein müssen. Selbst Berufsstarter sind schon abgesichert, da ihnen bereits nach einer Beitragszahlung Leistungen zustehen. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer ansonsten höchstens noch drei Stunden arbeiten könnte. Ansonsten gibt es in Abstufungen eine Teilrente.
Beim Tod eines Ehepartners erhält der Überlebende eine Hinterbliebenenrente, die ebenfalls bereits mit den Beiträgen abgedeckt ist. Das gleiche gilt für Partner von eingetragenen Lebensgemeinschaften oder beim Tod eines Elternteils.
Artikel gespeichert unter: Rentenvorsorge
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