Wehrdienst dient auch der Rente

30.September 2008

Wer Wehrdienst leistet erfüllt nicht nur eine Pflicht gegenüber dem Staat, sondern er macht auch für die spätere Rente Punkte.Das gilt übrigens nicht nur für den Wehrdienst, sondern natürlich auch für den gleichgestellten Zivildienst. Jeder Soldat oder Zivildienstleistende ist auch in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied. Für diese speziellen Fälle hat das zwei besondere Vorzüge. Einmal muss der Dienstleistende keinen eigenen Beiträge leisten, da der Staat dafür komplett aufkommt. Als Grundlage für die Rentenberechnung dient erfreulicher Weise nicht die Vergütung, die man während der Dienstzeit erhält, sondern ähnlich wie während der Erziehungszeit der Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Versicherten in diesem Jahr.

Für den späteren Anspruch kommt es darauf an, zu welcher Zeit man dienstverpflichtet war. Es gab im Laufe der Zeit mehrere Anpassungen. Bis Anfang der achtziger Jahre wurde sogar der volle Durchschnittsverdienst zu Grunde gelegt, später Dreiviertel davon.

Seit dem Jahrtausendwechsel gab es eine weitere Änderung bei der Berechnungsgrundlage. Seitdem werden lediglich noch sechzig Prozent des Durchschnittsverdienstes für die Rentenbeiträge zu Grunde gelegt. Dieser Durchschnittsverdienst ist ein Wert, der das Einkommen aller Versicherten und auch aller Unternehmer im vorvergangenen Jahr einbezieht. In diesem Jahr ergibt das eine Summe von knapp zweittausendfünfhundert Euro im Westen und zweittausendeinhundert Euro im Osten. Also wären dies bei einem Anteil von sechzig Prozent in den alten Bundesländern knapp fünfzehnhundert Euro, in den neuen Bundesländern knapp dreizehnhundert Euro. Es wird also eine rechnerisches Einkommen angenommen und daraus werden die Rentenansprüche berechnet.

Ob die West,- oder Ostberechnung zur Anwendung kommt, hängt allerdings nicht vom Wohnort des Betroffenen ab, sondern von dem Ort, an dem der Dienst abgeleistet wird.

Ob die Ansprüche aus dieser Zeit bereits berücksichtigt wurden, erfährt man aus der jährlichen Renteninformation, die jedem Versicherten zugeschickt wird. Sollte diese Zeit noch nicht in der Information auftauchen, sollte man sich an die nächste Beratungsstelle wenden.

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